Alle zwei Jahre führt der DVE eine umfassende Schulbefragung durch, um aktuelle Entwicklungen in der Ergotherapie-Ausbildung zu analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen dazu bei, einen detaillierten Überblick über die Ausbildungssituation an Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens in Deutschland zu erhalten.
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, uns dabei zu unterstützen.
Zum Ausfüllen der Schulbefragung benötigen Sie Zugriff auf Daten von Lernenden, Lehrenden und Praxisausbilder:innen im Ausbildungsprogramm Ergotherapie. Bitte beachten Sie dabei den Stichtag für die Datenerhebung: 31.12.2024.
Die nachfolgend identifizierbaren Angaben zum Ausbildungsprogramm werden getrennt vom Erhebungsbogen registriert, so dass alle Daten anonym erhoben und der Bildungseinrichtung nicht zugeordnet werden können. Sie dienen zum einen der Vermeidung von Doppelauswertungen und zum anderen der Aktualisierung der öffentlich zugänglichen DVE-Schulsuche.
Hier können Sie sich Ihre Angaben ausdrucken:
Lernende Ihrer Bildungseinrichtung …
1.2 Altersstruktur der Lernenden (bezogen auf die Gesamtzahl unter 1.1)
1.3 Allgemeine Bildungsabschlüsse der Lernenden (nennen Sie jeweils die Anzahl der Lernenden getrennt nach den erreichten Bildungsabschlüssen, bezogen auf die Gesamtzahl unter 1.1)
Diese Angaben beziehen sich nur auf Kurse, die 2021 die Ausbildung begonnen und 2024 abgeschlossen haben. Hat noch kein Kurs abgeschlossen, geben Sie bitte eine „Null“ ein.
3.3.2. wird übersprungen, weiter mit Frage 3.3.3.
4.1.4 Welche Maßnahmen hat Ihre Einrichtung umgesetzt, um eine barrierefreie (im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetz §4) Ausbildung anzubieten? (Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 Satz 2; UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 9; Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §2 (1) )
4.1.6 Welche Maßnahmen hat Ihre Einrichtung umgesetzt, um einen barrierefreien (im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetz §4) Arbeitsplatz anzubieten? (Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 Satz 2; UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 9; Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Abschnitt 2).