DVE-Schulbefragung 2025

Alle zwei Jahre führt der DVE eine umfassende Schulbefragung durch, um aktuelle Entwicklungen in der Ergotherapie-Ausbildung zu analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen dazu bei, einen detaillierten Überblick über die Ausbildungssituation an Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens in Deutschland zu erhalten.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, uns dabei zu unterstützen.

Zum Ausfüllen der Schulbefragung benötigen Sie Zugriff auf Daten von Lernenden, Lehrenden und Praxisausbilder:innen im Ausbildungsprogramm Ergotherapie. Bitte beachten Sie dabei den Stichtag für die Datenerhebung: 31.12.2024.

Angaben zur Bildungseinrichtung

Die nachfolgend identifizierbaren Angaben zum Ausbildungsprogramm werden getrennt vom Erhebungsbogen registriert, so dass alle Daten anonym erhoben und der Bildungseinrichtung nicht zugeordnet werden können. Sie dienen zum einen der Vermeidung von Doppelauswertungen und zum anderen der Aktualisierung der öffentlich zugänglichen DVE-Schulsuche.

Hier können Sie sich Ihre Angaben ausdrucken:

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Grundangaben

Lernende Ihrer Bildungseinrichtung …

Schulbefragung 2024/25

1. Allgemeine Angaben zu den Lernenden

1.2 Altersstruktur der Lernenden (bezogen auf die Gesamtzahl unter 1.1)

1.3 Allgemeine Bildungsabschlüsse der Lernenden (nennen Sie jeweils die Anzahl der Lernenden getrennt nach den erreichten Bildungsabschlüssen, bezogen auf die Gesamtzahl unter 1.1)

2. Ausbildungsverlauf

Diese Angaben beziehen sich nur auf Kurse, die 2021 die Ausbildung begonnen und 2024 abgeschlossen haben. Hat noch kein Kurs abgeschlossen, geben Sie bitte eine „Null“ ein.

3. Spezifische Fragen

3.1 Hochschulkooperation

3.2 Beteiligung an der staatlichen Prüfung (§7 Absatz 1, Nr. 2)

3.3 Fördermittel

3.3.2. wird übersprungen, weiter mit Frage 3.3.3.

3.4 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

4. Ergänzende Fragen 2025

4.1 Menschen mit Beeinträchtigungen innerhalb der Einrichtung

4.1.4 Welche Maßnahmen hat Ihre Einrichtung umgesetzt, um eine barrierefreie (im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetz §4) Ausbildung anzubieten? (Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 Satz 2; UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 9; Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §2 (1) )

4.1.6 Welche Maßnahmen hat Ihre Einrichtung umgesetzt, um einen barrierefreien (im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetz §4) Arbeitsplatz anzubieten? (Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 Satz 2; UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 9; Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Abschnitt 2).

5. Abschluss

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